Ausgeschlossene Länder
Wir können für niemanden tätig werden, der Staatsangehöriger eines der folgenden Länder ist, dort ansässig ist oder dort Geschäfte tätigt:
- Nordkorea (DVRK)
- Iran
- Myanmar
- Syrien
- Kuba
- Russland und Belarus, soweit Sanktionen für die Person, die Mittel oder die Tätigkeit gelten
- Die Krim und die anderen besetzten Gebiete der Ukraine
Dies folgt der FATF-Liste „Call for Action“ und den Sanktionsregimen, die Banken anwenden. Ein Wohnsitz in oder Geschäftsbeziehungen zu anderen Jurisdiktionen unter „verstärkter Beobachtung“ (Increased Monitoring) der FATF erfordern eine verstärkte Sorgfaltsprüfung.